
Die Menschenrechte großer Bevölkerungsgruppen werden durch die Folgen des globalen Klimawandels akut bedroht. Diese Einsicht hat den UN-Menschenrechtsrat in den letzten Jahren veranlasst, sich intensiver mit diesem Problem zu beschäftigen. Im Auftrag des Rates hat das Büro der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte einen Bericht zur Beziehung von Klimawandel und Menschenrechten erarbeitet, der im März 2009 veröffentlicht wurde. In diesem Bericht sowie in der internationalen Menschenrechtsdiskussion wird betont, dass durch die Folgen des globalen Klimawandels vor allem die Menschenrechte auf Leben, Nahrung, Wohnung, Wasser, Gesundheit und Selbstbestimmung bedroht sind. Es ist auch deutlich geworden, dass ohnehin stark benachteiligte Bevölkerungsgruppen wie Arme, indigene Völker, Frauen und Kinder angesichts katastrophaler Folgen des Klimawandels noch stärker um ihre Menschenrechte und ihr Überleben fürchten müssen.
In vielen Fällen lassen sich die Auswirkungen der Klimaveränderungen auf die Einhaltung der Menschenrechte schwer von anderen Faktoren abgrenzen, die zu Menschenrechtsverletzungen führen. Insgesamt gilt, dass die Klimaveränderungen bestehende Menschenrechtsverletzungen noch verschärfen, und dies betrifft besonders die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Deshalb sind Maßnahmen sowohl zur Begrenzung des Klimawandels als auch zur Anpassung an unvermeidbar gewordene Folgen des Klimawandels unverzichtbar für den Schutz der Menschenrechte. Im „Bericht über die menschliche Entwicklung 2007/2008“ wird festgestellt: „Soziale Gerechtigkeit und die Achtung der Menschenrechte gebieten ein stärkeres internationales Engagement für die Anpassung an den Klimawandel.“

Der globale Klimawandel gefährdet die Verwirklichung der Menschenrechte, und dies gilt besonders für diejenigen Bevölkerungsgruppen, deren Rechte und deren Existenz ohnehin besonders bedroht sind. Diese Überzeugung hat den Menschenrechtsrat (Human Rights Council) der Vereinten Nationen dazu veranlasst, sich intensiv mit den Auswirkungen des Klimawandels und mit der Umsetzung eines Menschenrechtsansatzes bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu befassen.