Der Kyoto Prozess im Rahmen der UN-Klimaverhandlungen
Im Rahmen der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio wurde 1992 die UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) verabschiedet. Sie bildet die völkerrechtliche Vertragsgrundlage für den internationalen Klimaschutz und stellt einen ersten politischen Rahmen dar, in dem über die Folgen und die Bekämpfung des Klimawandels diskutiert und Richtlinien zur Schadstoffemission umgesetzt werden sollten. Bisher haben über 180 Staaten die Klima-Konvention ratifiziert. Ihr Ziel ist es, «die Treibhausgas-Konzentrationen in der Atmosphäre auf einer Höhe zu stabilisieren, die gefährliche störende Einwirkungen des Menschen auf das Klimasystem verhindert.» Besonders auf den ersten beiden Vertragsstaatenkonferenzen (Conference of Parties - COP-1, 1995 und COP-2, 1996) bemühten sich die Vertragsstaaten um eine Einigung zur Schadstoffreduktion. Auf der 3. Vertragstaatenkonferenz (COP-3) 1997 in Kyoto verpflichteten sich die Industrieländer schließlich auf ein gemeinsames Reduktionsziel, das im sogenannten „Kyoto-Protokoll“ festgehalten wurde. Die Ratifizierung und das Inkrafttreten des Protokolls gestaltete sich allerdings als langwieriger Verhandlungsprozess (COP4 – COP11), der sich im Rahmen der jährlich tagenden UNFCCC Konferenz vollzog und erst 2005 mit der Ratifizierung des Protokolls zu einem erfolgreichen Ergebnis führte.
Das Kyoto Protokoll und seine Reduktionsziele
Am 11.12.1997 wurde im Rahmen der 3. Vertragsstaatenkonferenz von UNFCCC das Kyoto-Protokoll verabschiedet. Das Protokoll ist eine Weiterentwicklung der 1992 beschlossenen Klimarahmenkonvention und legt erstmals rechtsverbindliche Begrenzungs- und Reduktionsverpflichtungen für die Emissionen der Industrieländer fest.
Die teilnehmenden Vertragsstaaten verpflichten sich mit dem "Kyoto-Protokoll" gemeinsam den Ausstoß der sechs wichtigsten Treibhausgase (u.a. Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW’s) im Zeitraum von 2008 bis 2012 um 5,2% unter das Niveau von 1990 zu
senken. Auch wenn sich die im Protokoll gelisteten sogenannten "Annex-1-Staaten" (hauptsächlich Industrienationen) auf ein gemeinsames Reduktionsziel verpflichtet haben, können die Staaten gemäß Artikel 4 des Kyoto-Protokolls ihre Reduktions-Verpflichtungen aufteilen. So haben sich zum Beispiel die Länder der Europäischen Union dazu verpflichtet ihren Schadstoffausstoß um 8% zu reduzieren (Quote wird wiederum auf die Mitgliedsländer verteilt), die USA allerdings nur um 7%, Kanada, Ungarn, Japan und Polen um 6%, während Russland, Neuseeland und die Ukraine ihre Emissionen lediglich auf dem Stand von 1990 stabilisieren sollen. Andere Länder dagegen dürfen ihre Emissionen sogar noch steigern; Australien um 8%, Norwegen um 1 % und Island um 10%.
Neben der Anrechnung von CO2-Senken in Form von Wäldern erlaubt das Kyoto-Protokoll drei besondere Verfahren - sog flexible Mechanismen -, die den Industrieländern dabei helfen sollen, ihre in Kyoto vereinbarten Emissionsreduktionsziele zu erreichen:
Gemeinsame Umsetzung (Joint Implementation)
Hierbei handelt es sich um die gemeinsame Umsetzung von Projekten zwischen zwei Industrieländern, die sich beide in Kyoto auf ein Reduktionsziel verpflichtet haben. Ein Industrieland kann ein Klimaschutzprojekt in einem anderen Industrieland finanzieren, sich aber die daraus resultierende Schadstoffminderung auf sein Reduktionsziel anrechnen lassen. Das führt dazu, dass Reduktionsbemühungen dort ansetzen, wo sie am billigsten sind. Dadurch können, global gesehen, die Kosten für zusätzliche Emissionsminderungen gesenkt werden werden.
Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism)
Beim Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism – CDM) führt ein verpflichtetes Industrieland in einem Entwicklungsland ein Klima-Projekt durch, dass Emissionen einspart und zusätzlich zur nachhaltigen Entwicklung dieser Länder beiträgt, beispiels-
weise durch Technologietransfer. Wenn Kraftwerke modernisiert werden, kann dies anteilig beiden Vertragsparteien gutgeschrieben werden. CDM-Projekte werden zwischen einem Industrieland mit Reduktionsverpflichtung und einem Entwicklungsland ohne Reduktionsverpflichtung durchgeführt.
Diese eingesparten Schadstoffeinheiten (Emissionszertifikate) kann sich das Industrieland auf seinem Konto gutschreiben lassen. Dabei werden nicht nur Schadstoffemissionen reduziert, gleichzeitig soll auch dem Entwicklungsland geholfen werden, durch Technologietransfer eine klimafreundliche Wirtschaft aufzubauen. Kritiker befürchten allerdings, dass mit dieser für die Industrieländer günstigen Regelung Energiesparmaßnahmen im eigenen Land vernachlässigt werden.
Emissionshandel (Emissions Trading)
Der Emissionshandel erlaubt es den Industrieländern, untereinander mit Emissionsrechten zu handeln. Jedes Land bekommt eine bestimmte Menge an Rechten zugeteilt, die so festgelegt werden, dass ein Land dann seine Emissionsrechte ausschöpft, wenn es sein in Kyoto festgesetztes natio-
nales Emissionsreduktionsziel erfüllt. Reduziert ein Land mehr Emissionen als vorgesehen, kann es die überschüssigen Emissionsrechte in Form von Lizenzen an ein anderes Land verkaufen, dass es nicht geschafft hat, sein Reduktionsziel zu erreichen. Diese Lizenzen kann sich der Käufer dann als Emissionsreduktion gutschreiben lassen. Diese Lizenzen werden frei auf dem Markt gehandelt, sodass auch hier der Preis bestimmt. Bei einem optimalen Emissionshandel würden die Vermeidungskosten auf das gesellschaftliche Minimum reduziert, weil Emissionsreduktionen dort stattfänden, wo sie am billigsten sind. Das europäische Emissionshandelssystem trat mit Beginn des Jahres 2005 in
Kraft. Die EU-Staaten legen dafür Emissionsobergrenzen für alle Unternehmen schadstoffintensiver Industrien fest und vergeben Zertifikate, die am Ende jeder Handelsperiode verrechnet werden. Ein Nachteil, der sich daraus ergibt, ist der, dass im Falle von einem Angebotsüberschuss an Emissionsrechten der Preis soweit sinkt, dass es sich für die Länder eher lohnt, Lizenzen zu erwerben als in die eigene Klimaschutzpolitik zu investieren. Das gefährdet die klimaschützende Wirkung des Kyoto-Protokolls und verhindert Investitionen und Innovationen für eine klimafreundliche Wirtschaft in den einzelnen Ländern.
Ratifikationsstatus
Im Kyoto-Protokoll sind zwei Bedingungen festgelegt, die für ein Inkrafttreten erfüllt sein müssen: 1. Mindestens 55 Staaten müssen das Protokoll ratifizieren.
2. Diese Staaten üssen mindestens 55% der CO2-Emissionen der Industrieländer von 1990 auf sich vereinigen. Mittlerweile sind beide Bedingungen erfüllt. Das Kyoto-Protokoll trat im Februar 2005 in Kraft. Die USA hatten das Protokoll zwar unterzeichnet, aber später nicht ratifiziert. Um trotzdem die zweite Bedingung zu erfüllen, war es erforderlich, dass Russland das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Denn die USA sind für ca. 36,1% des weltweiten Ausstoßes an Treibhausgasen verantwortlich, Russland für ca. 17,4%. Das bedeutet: Ohne eines dieser beiden Länder können die benötigten 55% nicht erreicht werden. Nach langem Zögern hat die russische Regierung im Oktober 2004 doch noch die Ratifikation des Kyoto-Protokolls in die Wege geleitet und damit den Weg für sein Inkrafttreten geebnet. Bis heute (Mai 2008) haben 181 Staaten und die EU das Kyoto-Protokoll ratifiziert, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Japan, Australien sowie wichtige Entwicklungs- und Schwellenländer wie Brasilien, China, Mexiko, Indien, Südafrika und Südkorea.
Bedeutung des Kyoto-Protokolls
Das Protokoll ist ein Meilenstein in der internationalen Klimapolitik, da es erstmals völkerrechtlich verbindliche Emissionsreduktionsziele festlegt und mit einem klaren Zeitrahmen versieht. Das Kyoto-Protokoll hat dem internationalen Klimaschutz einen Rahmen gesetzt. Konkrete Details zur Umset-
zung des Protokolls wurden jedoch auf der Konferenz in Kyoto 1997 nicht geklärt. Diese Fragen waren Gegenstand der Verhandlungen auf den Konferenzen in Buenos Aires 1998, Bonn 1999, Den Haag 2000, Bonn 2001 und Marrakesch 2001. Zwischenzeitlich sah es so aus, als ob die Verhandlungen noch scheitern würden, weil die Positionen der verhandelnden Staaten zu weit auseinander lagen. Zentraler Streitpunkt in den Verhandlungen zum Kyoto-Protokoll waren Art und Umfang der verschiedenen Möglichkeiten, Treibhausgase zu mindern. Ein weiterer Rückschlag für die Verhandlungen kam Anfang 2001, als die neu gewählte US-Regierung erklärte, sie würde das von ihrer Vorgänger-Regierung mitverhandelte Kyoto-Protokoll nicht mittragen, der größte Schadstoffemittent trat damit aus den Verhandlungen aus. Trotzdem konnte auf der Klimakonferenz in Bonn im Juli 2001 ein Durchbruch erzielt werden. Die Umweltminister von über 180 Staaten einigten sich in den strittigsten Fragen auf einen politischen Kompromiss. Auf der wenig später stattfindenden Klimakonferenz in Marrakesch im November 2001 wurde dann ein Paket von Entscheidungen zu dem Bonner Beschluss verabschiedet, das den Verhandlungsprozess zur Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls abschloss
und alle Regeln zur Durchführung des Kyoto-Protokolls enthält, u.a. zu den "flexiblen Mechanismen", zu den Senken, der Erfüllungskontrolle und den Hilfen für Entwicklungsländer. Das Kyoto-Protokoll stellt somit das bisher wichtigste Instrument der internationalen Klimapolitik dar, gleichzeitig ist es aber nur ein erster Schritt auf einem langen Weg, den Treibhausgasausstoß langfristig zu senken. Um so wichtiger ist es, dass die Verhandlungen auch für den Zeitraum nach 2012 weitergehen.
Post-Kyoto Prozess
Im Jahr 2012 läuft das bis dahin gültige Kyoto Protokoll aus, so dass für den Zeitraum nach Kyoto bislang keine verbindlichen Reduktionsverpflichtungen bestehen Für weitere internationale Verhandlungen ist es wichtig, über die Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls hinaus mittel- und langfristige Klimaschutzziele festzulegen. Die jährlich stattfindende UN-Klimakonferenzen treiben den Prozess dabei maßgeblich an, auf der sowohl die Unterzeichnerstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen sowie die Mitglieder des Kyoto-Protokolls aufeinandertreffen. Auf der 13. Klimakonferenz 2007 in Bali wurde der Weg für den Post-Kyoto Prozess eingeleitet und der Fahrplan für weitere Verhandlungen festgelegt. Besonders in die 15. UN-Klimakonferenz in Kopenhagen im Dez. 2009 werden große Hoffnungen gesetzt, dass sich die Vertragsstaaten auf ein Nachfolgeabkommen einigen.
Wie positioniert sich Deutschland?
Die deutsche Bundesregierung ist weiterhin bereit, nach wie vor eine Vorreiterrolle im internationalen Klimaschutz einzunehmen. In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie erklärte sie deshalb, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40% zu senken, wenn die EU sich auf eine Reduktion von 30% festlegt und andere Industriestaaten ähnliche Verpflichtungen eingehen. Langfristig, bis 2050, werden Industriestaaten ihre Emissionen um 60-80% mindern müssen. Gleichzeitig ist es für die zukünftige Klimapolitik unerlässlich, dass alle großen Emittenten von Treibhaushasen in den Klimaschutzprozess einbezogen werden. Das heißt zum einen, dass die USA, als größter Emittent wieder ins Boot geholt werden müssen. Zweitens bedeutet es, Schwellen- und Entwicklungsländer schrittweise stärker in das Klimaschutzregime einzubeziehen. Die Beschlüsse des Europäischen Rates vom Frühjahr 2007 sind ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung. Die EU hat sich verpflichtet, ihre Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 30% im Rahmen eines internationalen Abkommen zu reduzieren. Damit hat die EU die Führungsrolle im internationalen Klimaschutz übernommen und ein Signal gesetzt, die Blockade bei den internationalen Verhandlungen aufzulösen. Auch die Ergebnisse des G8-Gipfeltreffens in Heiligendamm 2007 sind wegweisend für die Verhandlungen eines Klimaschutzregimes nach 2012, da sich die G8-Staaten, einschließlich der USA, für Verhandlungen zu einem Folgeabkommen im Rahmen der Vereinten Nationen ausgesprochen haben.
Kyoto und die UN – ein Resümee
Mit dem Kyoto-Protokoll steht und fällt nicht nur der internationale Klimaschutz, sondern auch die Legitimation der UN. Im Rahmen der Klimaverhandlungen und Diskussionen um eine Anpassung und Reduktion des Klimawandels und die Umsetzung einer Klimaschutzstrategie kommt der Weltorganisation eine besondere Aufgabe zu, aber auch die Chance, ihre Handlungsfähigkeit zu stärken. Die Vereinten Nationen werden in diesem Bereich als führender Akteur auf internationaler Ebene zunehmend akzeptiert. Der Kyoto-Prozess ist dabei der prominenteste und tiefgreifendste Versuch der UN, die Globalisierung ökologisch zu regulieren.
Hauptquelle: http://www.bmu.de/klimaschutz/kyoto-mechanismen/doc/20217.php Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Die Entwicklung des Kyoto-Prozesses können Sie anhand der folgenden interaktiven Grafik nachvollziehen